Vereinsrecht
Das Vereinsrecht ist nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sondern zusätzlich ergeben sich zahlreiche Begrenzungen und auch Möglichkeiten für Vereine aus den Steuergesetzen und dem Gemeinnützigkeitsrecht.
Die gängisten Themen, die einer Beratung, Intervention oder auch Umstrukturierung bedürfen sind:
- Gründung eines Vereins auf der Grundlage einer auf Dauer angelegten Struktur
- Satzungsfragen zum Status Quo und zu den Möglichkeiten nach einer Satzungsänderung
- Auseinandersetzungen mit Mitgliedern des Vereins oder des Vorstandes
- Haftungsfragen
- Vergütungen von Vorstand, Mitgliedern und Dritten
- Finanzverwaltung – Anlage des Vermögens, zeitnahe Verwendung, Rücklagen, grössere Investitionen
- wirtschaftliche Tätigkeiten des Vereins,deren Grenzen und Besteuerung
- Ausschluss von Mitgliedern
- Verlust der Gemeinnützigkeit – Vermeidung, Rückerhalt, Besteuerung
- Fragen der Expansion, Abteilungen, Orga Struktur auch in steuerlicher Sicht, Fusion
Oftmals rechnet es sich, eine Beratung bei Experten einzuholen, um Vermögensschäden zu vermeiden und den Verein dauerhaft handlungsfähig zu erhalten.
Expertenrat ist gefragt, wie zum Beispiel der einer seit Jahren spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei: www.kanzlei-dr-krueger.de
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